Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Garten- und Landschaftsbauarbeiten, die zwischen Galabau Cellura, Inhaber Filippo Cellura (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform und können zu Preis- und Terminänderungen führen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, vom vereinbarten Leistungsumfang abzuweichen, wenn dies aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Witterungsverhältnisse, Bodenbeschaffenheit) erforderlich ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG:
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher nicht ausgewiesen.

Bei längeren Bauzeiten können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.

Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

5. Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Unvorhersehbare Ereignisse (z.B. extreme Witterungsverhältnisse, Arbeitskampfmaßnahmen) verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

7. Gefahrübergang und Abnahme

Mit der Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeiten innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung abzunehmen.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Arbeiten fachgerecht und in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind. Für Pflanzen gilt eine Anwachsgarantie von einer Vegetationsperiode, sofern die Pflegeanweisungen befolgt wurden.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nachbesserung. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachbesserung kann der Auftraggeber andere Gewährleistungsrechte geltend machen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

12. Pflegehinweise für Pflanzen

Der Auftraggeber erhält bei der Abnahme schriftliche Pflegehinweise für die gepflanzten Gewächse. Die Einhaltung dieser Hinweise ist Voraussetzung für die Gewährleistung der Anwachsgarantie.

13. Urheberrecht

An allen Planungen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen des Auftragnehmers verbleibt das Urheberrecht beim Auftragnehmer. Diese dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

14. Datenschutz

Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Die Datenschutzerklärung kann auf unserer Website eingesehen werden.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: Januar 2025

Galabau Cellura
Adolf-Diesterweg-Str. 141
67071 Ludwigshafen am Rhein